Je nach Anlass der Bewertung benötigen Sie unterschiedliche Wertermittlungen
Marktpreisschätzung
Als langjährig erfahrener Immobilienmakler (IHK) kenne ich den aktuellen Markt aus dem Alltag und kann Ihnen Bsp. für ein Verkaufsvorhaben den idealen Angebotspreis für die Vermarktung ermitteln.
So positionieren Sie Ihre Immobilie bestmöglich auf dem Markt. Das ist der erste wichtige Schritt für den erfolgreichen Verkauf.
Bei dieser Variante wird mit Angebotspreisen und Erfahrungswerten auf Basis der Wertermittlungsverfahren gearbeitet. Das Wertergebnis wird aus dem arithmetischen Mittelwert des Durchschnittpreises abgeleitet.
Kurz-Wertgutachten
Wenn Sie mehr Verbindlichkeit, Sicherheit und Argumentationsgrundlage benötigen, aber sich dennoch Kosten sparen wollen und auch Bsp. kein Rechtsstreit besteht oder absehbar ist, dann greifen Sie auf das reduzierte Kurz-Wertgutachten in Anlehnung des § 194 BauGB für die Verkehrswertermittlungen zurück.
Rechnerisch wird hierbei schon i.d.R. mit den selben empirisch ermittelten tatsächlichen Verkaufsdaten des regionalen Gutachterausschusses gearbeitet, die auf wissenschaftlicher Basis und nach den Richtlinien und Bestimmungen der ImmoWertV verarbeitet werden.
Abstriche werde im Gesamtumfang insbesondere bei weitreichenden Recherchen und den Detailgrad der Beschreibungen und Umfang gemacht, um die Kosten zum Vollwertgutachten/ Verkehrswertgutachten möglichst gering zu halten.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Die höchste Form der Sicherheit. Bei Auseinandersetzungen, Streitigkeiten, Scheidungen, Erbe, zur Vorlage bei Behörden, uvm. hilft häufig nur ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV im vollen Umfang. Der Rechenaufwand, die Ableitung, Kontrolle und ausführe Beschreibung des Objekts, der Lage und sonstigen wertrelevanten Merkmalen wie Bsp. Immersionen sind hier ausführlich beschrieben.
Der große Vorteil ist die exakte Betrachtung und Berechnung die aufgrund der Datenableitung, Beschreibung und Plausibilisierung den höchstmöglichen Umfang an Sicherheit bietet und auch vor Gericht bestand haben wird.
Gründe für ein Wertgutachten
- Mietstreitigkeiten
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Steuerliche Anlässe
- (Unternehmensbewertungen)
- Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien
- Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Erbauseinandersetzungen (Pflichtteil)
- Betreuungsfälle
- Betriebsaufgaben
- Scheidungen (Zugewinnermittlung)
- Kreditvergaben (Ermittlung eines Beleihungswerts)
- Entschädigungsverfahren
- Enteignungsverfahren
- uvm.
Qualitätsunterschiede der Wertermittlungen
Oft wird unterschätzt welcher unterschied in der Methodik und der fachlichen Kompetenz vorliegen kann.
Beispielsweise kann Ihnen eine kostenlose Onlineschätzung mit wenigen Daten nur eine sehr grobe Wertspanne anhand meist falscher Daten geliefert werden. Daher in den meisten Fällen keine empfehlenswerte Methode um den tatsächlichen Immobilienwert zu ermitteln. Für einen groben Überblick bieten wir die Marktpreisschätzung an, die auch mit einem Vor-Ort-Termin des Sachverständigen Grundlage bieten kann.
Zudem spielt auch die fachliche Kompetenz des Wertermittlers ein große Rolle, da der Begriff der Gutachters in dem Sinne nicht geschützt ist. Bei uns liegt eine TÜV Rheinland Lehrgang vor.
Im Grunde genommen beschäftigt sich erst das Kurz-Wertgutachten mit professionellen Methoden mit dem tatsächlichen Verkaufspreisen auf dem Markt und den individuellen Eigenschaften der Immobilie. Die Datengrundlage ist hier bereits in der Regel die tatsächlichen und empirisch ermittelten Verkaufspreise von möglichst vergleichbaren Immobilientypen die innerhalb der Gutachtens mit Hilfe dessen Auswertungen verarbeitet werden.
Welcher Aufwand steckt dahinter?
Die Vielzahl der Bereiche und des Arbeitsaufwands lässt sich kaum in kürze beschreiben, dennoch zur Veranschaulichung eine Übersicht über überschlägige in Stichworten näher gebrachte Themenüberbegriffe:
- Eingangsprüfung
- Objektbesichtigung
- Objektdaten und Vergleichswerte ermitteln und überprüfen
- Gegebenenfalls neue Dokumenten beantragen bzw. selbst erstellen z.B. die Bgf.- oder Wfl.-Berechnung
- Art und Umfang bestimmen inkl. des richtigen Wertermittlungsverfahrens nach ImmoWertV
- Empirisch ermittelte Daten, Koeffizienten, Faktoren und sonstiges des regionalen GAA einholen und Rücksprache halten
- Gegebenenfalls Recherche anderweitiger Datenquellen und Verbände.
- Verarbeitung der Daten und Verwendung des Vergleichs- Ertrags- oder Sachwertverfahrens nach allen Bestimmungen und Richtlinien
- Gegebenenfalls Bewertung von Rechten, Belastungen,
- Objekt-, Lage- und sonstige Beschreibungen erstellen bzw. ergänzen.
- Plausibilisierung des Wertergebnisses
Wie setzt sich das Honorar zusammen?
Die Art, der Umfang und die Besonderheiten einer Immobilie entscheiden letztlich über das Honorar für das erstellte Gutachten einer individuellen Immobilie.
Ohne Kenntnis über den Sachverhalt ist eine zuverlässige Aussage über das Honorar vorab nur bei der Marktpreisschätzung möglich, da diese Arbeitsabläufe überwiegend gleich ablaufen und nicht in die tiefe gehen. Darüber hinaus ist allerdings auch bei einem Gutachten eine Pauschale bzw. ein Preisdeckelung vereinbar, sofern alle Gegebenheiten zuvor kostenlos geprüft wurden. So können wir Ihnen Sicherheit bieten.
Für das Honorars des Verkehrswertgutachtens in vollem Umfang orientieren wir uns freiwillig nach der Honorartabelle der LVS Bayern die eine sehr gute Grundlage bietet. So können Sie versichert sein, dass die Dienstleistung zu einem gängigen und nachvollziehbaren Honorar angeboten wird.
Im wesentlichen richtet sich der Wert, auch wenn eine Pauschale vereinbart wurde, wie folgt nach:
1. Dem Basishonorar
2. Dem Objektwert
3. Dem Objektfaktor
4. Dem Zeit-Honorar
5. Den Nebenkosten bzw. den Auslagen
(Mehr Details und Beispiel)
Erhalten Sie Ihre Wertermittlung in nur 3 einfachen Schritten
1. Kontakt herstellen
Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Gerne sprechen wir kostenlos, unverbindlich und auf Wunsch anonym über Ihre geplante Wertermittlung. So können Sie sich bestens vorbereiten.
2. Abwicklung
Wir arbeiten nach erprobten Prozessen und erledigen weitergehend alles ohne Ihr eigenes Zutun. Je nach Aufwand schätzen wir die Bearbeitungszeit zwischen 4 bis 6 Wochen. Häufig hängt dies mit dem Objektunterlagen zusammen, die von den Ämtern nicht unmittelbar bereitgestellt werden können.
3. Fertigstellung Gutachten
Nach Fertigstellung erhalten Sie die schriftliche Wertermittlung und wir klären Sie über den Beug zu dem Endergebnis auf bzw. klären Fragen sofern welche vorhanden sind.
Fragen sind dazu da, beantwortet zu werden - Scheuen Sie sich nicht einfach mit uns in kontakt zu treten:
Für Sie weitreichend tätig unter anderen im Landkreis Göppingen, Esslingen und Stuttgart